Beckmann | Kloster | Schröer
Rechtsanwälte & Notar a.D.
Peter Beckmann berät seine Mandanten in den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, im Allgemeinen Zivilrecht, Straf- und Verkehrsrecht.
Er hat ein Jahr in den USA verbracht und spricht auch durch häufige internationale Korrespondenz fließend Englisch.
Schwerpunkte:
Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte sind die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Jedem an einem Verkehrsunfall Beteiligten ist es zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit keine Ansprüche verloren gehen.
Bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Auseinandersetzungen mit Versicherungsgesellschaften gilt es, einerseits versierte Sachverhaltsaufklärung zu betreiben, andererseits die Verfolgung aller Ansprüche im Hinblick auf Haftungs- und Schuldfragen im Interesse
der Mandanten sicherzustellen.
Dabei können sich aus Differenzen bei der Bewertung von Gutachten und Kostenvoranschlägen strittige Fragen zu Umfang und Höhe von Schäden ergeben, ebenso geht es häufig um die Durchsetzung angemessener Schmerzensgelder verletzter Unfallbeteiligter.
Dazu gehört auch die anwaltliche Vertretung bei Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Allgemeines Zivilrecht
Die Tätigkeit im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung von Verträgen aller Art. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber sogar besondere Formvorschriften vorgesehen, wie z.B. bei der Gestaltung von Grundstückskaufvertägen oder Regelungen zur Gründung von GmbHs und anderen Gesellschaften.
Durch seine Erfahrung und sein Engagement in der Traditionsschifffahrt und im Segelsport ist Rechtsanwalt Beckmann auch mit Rechtsfragen in maritimen Bereichen vertraut.
Erbrecht
Das Erbrecht umfasst alle Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen
Folgen bei Erbfällen - Beerbung, Pflichtteilsansprüche, Erbausschlagungen etc. - regeln.
Dies umfasst die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen etc. ebenso, wie die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Erbfall oder die Auseinandersetzung zwischen
Miterben im Rahmen von Erbengemeinschaften.
Notariat
Notare sind Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion vornehmlich im Bereich der Rechtsgebiete tätig, in denen notarielle Beurkundungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe eines Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten vorsieht.
Ein Notar ist zuständig für Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften, die Gestaltung und Beurkundung von Grundstücks- und Wohnungskaufvertägen, Ehe- oder Erbverträgen. Das gilt in gleicher Weise für Gesellschaftsverträge, Testamente und Vermächtnisse, Erbscheinsanträge und Grundpfandrechtsbestellungen oder Schuldanerkenntnisse, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Als Notar betreute Herr Beckmann zugleich zahlreiche Vereine und stand diesen für die Bearbeitung anfallender vereinsrechtlicher Fragen zur Verfügung.
Vita:
Peter Beckmann wurde 1949 in Berlin geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der Universität in Bremen. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Bremen und Kiel, bevor er 1977 als Rechtsanwalt
zugelassen wurde. Seit 1988 ist er Notar (seit 2020 Notar a.D.) .
Er war mehrere Jahre ehrenamtliches Mitglied eines Senates beim Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshof in Schleswig.
Schwerpunkte
Erbrecht
Immobilienrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht