Stefan Kloster
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Kloster ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät seine Mandanten zudem in den Bereichen Erbrecht und Verkehrsrecht.
Zudem ist er Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Fachanwaltschaften:
Fachanwalt Arbeitsrecht
Bei Herrn Rechtsanwalt Kloster finden Sie Antworten auf Fragen zu
- Kündigung und Kündigungsschutzklage,
- Änderungskündigung,
- Aufhebungsvertrag,
- Abwicklungsvertrag,
- Sperrzeiten,
- Urlaub und Urlaubsabgeltung,
- Fälle von Mobbing und Diskriminierung,
- Mutterschutz,
- Schwerbehindertenrecht,
- Zeugnissen oder einzelnen Zeugnisformulierungen,
- zu den Gestaltungsformen von Arbeitsverträgen,
- zu Befristungen,
- zu Wettbewerbsverboten und ähnlichen Bereichen des Arbeitsrechts.
Zu den Leistungen von Herrn Rechtsanwalt Kloster gehört unter anderem auch die Kündigungsvorbereitung, Abmahnungen, die Prozessführung vor den Arbeitsgerichten sowie das Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen.
Herr Rechtsanwalt Kloster hilft engagiert bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen und betreut im Bereich des gesamten Arbeitsrechts sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Schwerpunkte:
Erbrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Erbrecht mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen einschließlich des Pflichtteilrechtes. Herr Rechtsanwalt Kloster hilft unter anderem bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vermächtnis u. a.). Dabei geht es ihm insbesondere darum, durch rechtssichere Gestaltung der Urkunden spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.
Verkehrsrecht
Im Bereich Verkehrsrecht berät der Rechtsanwalt seine Mandanten unter anderem bei Verkehrsunfällen und zu den Themen Alkohol hinter dem Steuer, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken. Wenn der Führerscheinentzug droht, erweist es sich als hilfreich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Mit seiner fachlichen Kompetenz kann er das Fahrverbot im besten Fall gänzlich abwenden.
Vita:
Herr Stefan Kloster wurde 1957 in Bremen geboren. Er studierte nach seinem Abitur Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Das anschließende Referendariat absolvierte er am Landgericht in Kiel. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt
er 1985. Im Jahr 1988 ist ihm gestattet worden, die Fachbezeichnung „Fachanwalt
für Arbeitsrecht“ zu führen.
Herr Stefan Kloster ist als Dozent für Rechtsreferendare im Auftrag der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer für das Tätigkeitsfeld „Arbeitsrecht“ zuständig.
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Erbrecht
Kündigungsschutzrecht
Verkehrsrecht